Die EU-Urheberrechtsreform befindet sich auf der Zielgeraden. Binnen weniger Tage wird sie besiegelt. Das ruft Datenschützer und die Politik an die Tagesordnung. Denn die Vorstellungen gehen relativ weit auseinander. Wir erklären, was es mit der EU-Urheberrechtsreform auf sich hat und welche Auswirkungen die geplanten Upload-Filter, das Leistungsschutzrechts sowie der Umgang mit personenbezogenen Daten im allgemeinen haben.
Wie kam es zur EU-Urheberrechtsreform?
Nach langen Verhandlungsrunden wurde im EU-Parlament die Reform der Urheberrechtslinie beschlossen. Viele Interessensgruppen haben jahrelang versucht, das aus deren Sicht Schlimmste zu verhindern. Offiziell verhandelt wurde zwischen dem EU-Parlament, den EU-Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission. Die heißesten Diskussionen wurden in den vergangenen Monaten zwischen den Vertretern der Länder Deutschland und Frankreich geführt. Mitte Februar wurde die Reform besiegelt, was dazu führt, dass Upload-Filter und ein Leistungsschutzrecht künftig Realität werden. Wir beantworten häufig gestellte Fragen zu diesen Themen. Auch Datenschutz und Internetrecht im Allgemeinen geht stellenweise damit einher. Alle Informationen dazu folgen im nachstehenden Artikel.
Was sind Upload-Filter?
Bei den vielfach kritisierten Upload-Filtern handelt es sich um technische Maßnahmen, mit denen Websites und Online-Plattformen bereits zum Zeitpunkt des Hochladens prüfen müssen, ob die Datei urheberrechtlich geschützt ist. Das gilt für sämtliche Arten von Dateien: Audio, Video, Bilder, Dokumente und mehr. Von diesen Upload-Filtern sind alle Plattformen betroffen, die nutzergenerierte Inhalte erlauben. Somit sind Social-Networks wie Facebook, Videoplattformen wie YouTube oder andere große Communities in die Pflicht genommen. Doch im Extremfall kann diese Regelung auch so gedeutet werden, dass jeder Kommentar eines Benutzers geprüft werden muss. Dieser könnte schließlich einen Auszug eines urheberrechtlich geschützten Textes beinhalten oder eine entsprechende Datei anhängen.
Kritiker sehen in Upload-Filtern eine Form von Zensurmaschine. Durch das Prüfen von brisanten Inhalten während des Uploads würde laut den Gegnern dieser Maßnahme die freie Meinungsverbreitung eingeschränkt. Außerdem wird kritisiert, dass solche Upload-Filter aufgrund der strengen kommenden rechtlichen Lage zweifelsohne so strikt wie möglich eingestellt werden. Dadurch kann es zu vielen False Positives, also einem Falschalarm kommen. Besonders gefährdet sehen Kritiker hier legitim verwendete Zitate, Parodien und Neudarstellungen von bekannten Inhalten. Sollten solche Inhalte nicht wie gewünscht veröffentlicht werden, handelt es sich letztlich um Zensur.
Die einzige Ausnahme von diesen Upload-Filtern gibt es für Unternehmen, auf die folgende 3 Merkmale zutreffen:
- jünger als 3 Jahre
- weniger als 10 Mio. Euro Jahresumsatz
- weniger als 5 Mio. Nutzer pro Monat
Ab einem Alter von 3 Jahren gilt die Upload-Filterregelung also für sämtliche Unternehmen. Nutzergenerierte Inhalte werden aus diesem Grund laut Kritikern stark eingeschränkt und zurückgedrängt werden.
Was bedeutet Leistungsschutzrecht?
Im sogenannten Leistungsschutzrecht ist vorgesehen, dass Sammelnetzwerke, sogenannten Aggregatoren, bei News-Inhalten keine Titel, Teaser, Zusammenfassungen oder Snippets mehr anzeigen dürfen. Google News, Facebook, diverse Feeds und News-Foren dürfen damit keine kostenlose Vorschau von Inhalten mehr preisgeben. Laut der EU-Urheberrechtsreform ist das einzige, was weiterhin erlaubt ist, die Verwendung „einzelner Wörter“ oder „sehr kurzen Ausschnitten“.
Der Grundgedanke hinter diese Maßnahme ist, dass Presseverlage in der EU gegenüber den großen Online-Konkurrenten wie Google News gestärkt werden sollen. Denn Google oder Facebook müssten, sofern sie die Praxis innerhalb der EU beibehalten, künftig Geld für das Anzeigen dieser Vorschauinhalte bezahlen. Hier gab es jedoch bereits erste Ideen seitens Google und Co., die zeigten, dass dieses Modell dadurch aussterben könnte. Ob es sich dabei um einen Bluff handelte oder die News-Giganten unter Umständen wirklich nicht in der Stimmung sind, hohe Beträge für diese Informationen zu zahlen, wird sich zeigen.
Folgen der EU-Urheberrechtsreform
Ende März, Anfang April wird das EU-Parlament über die Einführung der besprochenen Urheberrechtsreform entscheiden. Obwohl der Text und alle Inhalte unausweichlich fixiert sind, müssen zunächst noch das Parlament sowie die einzelnen EU-Staaten zustimmen. Theoretisch kann die Reform noch scheitern, da die Kritik an dem Vorhaben weiterhin groß ist. Es gilt jedoch als unwahrscheinlich, dass jetzt noch an der Reform gerüttelt wird. Selbst wenn diese neuen Regeln sang- und klanglos eingeführt werden, bleiben viele Fragen offen. Es wird somit ähnliches befürchtet wie bei der Datenschutzgrundverordnung, wo viele Stellen schwammig und allgemein formuliert wurden. Upload-Filter könnten beispielsweise ein Thema für den EuGH werden, da laut Kritikern und Juristen die freie Meinungsäußerung von Internet-Benutzern eingeschränkt wird.