In einem heute veröffentlichten Bericht wurde aufgezeigt, dass Facebook laut dem britischen Parlament bewusst gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt. Die Anschuldigungen sind heikel, in Anbetracht der jüngsten Vergangenheit von Facebook aber wenig überraschend.
Der konkrete Wortlaut des britischen Parlaments besagt, dass Facebook „vorsätzlich und wissentlich“ gegen das Datenschutzrecht verstoßen hat. Zusätzlich bezieht sich diese Aussage auf das Wettbewerbsrecht. Der Bericht, in dem das behauptet wird, wurde von Abgeordneten in London veröffentlicht. Der „Guardian“ zitierte aus dem Bericht, dass sich „Unternehmen wie Facebook“ nicht wie „digitale Gangster in der Onlinewelt verhalten dürfen“. Diese schwere Anschuldigung bekommt im Zuge des Datenschutzskandals um Facebook eine große Gewichtung zugeschrieben.
Cambridge-Analytica-Skandal
Dass sich dieser Bericht natürlich auch mit dem Cambridge-Analytica-Skandal befasst, ist naheliegend. Denn durch die Anschuldigungen in Bezug auf „Fake News“ und zielgerichtete Social-Media-Inhalte nahm diese Diskussion schon im vergangenen Jahr ein großes Ausmaß an. Das britische Parlament fordert nun in diesem Bericht einen verbindlichen Verhaltenskodex, wie orf.at berichtet. Denn bisherige Versprechungen seitens des Social-Networks werden von Datenschützern als leere Aussagen kritisiert. Facebook setze sich einfach über geltendes Recht hinweg, heißt es. Dadurch werden Benutzerdaten und Informationen, die Apps von Smartphones abgreifen können, weiterhin ausgelesen und verkauft.
Um solche Fälle künftig zu prüfen, müsste eine Regulierungsbehörde eingeführt werden. Diese soll unabhängig sein und Bußgelder verhängen, wenn sich Firmen nicht an den Verhaltenskodex halten. Ob sich an dieser Forderung auch andere europäische Staaten ein Vorbild nehmen werden, ist aktuell noch unklar. Weitere Berichte oder Zustimmung aus anderen Parlamenten liegen derzeit nicht vor. Es gilt aber als wahrscheinlich, dass Datenschützer mobil machen werden um sich dieser Forderung anzuschließen.
Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO
Wir raten dazu, bei Facebook ein Auskunftsbegehren nach Artikel 15 der DSGVO zu stellen. Da Facebook hierbei auf die interne Möglichkeit verweist, seine persönlichen Daten gesammelt herunterzuladen, geht das deutlich schneller, als bei vielen anderen Unternehmen. Das Thema Facebook Datenschutz bleibt jedoch trotz dieser Möglichkeit weiterhin ein heikles.