Die DSGVO ist hier – die Welt dreht sich weiter

Während sich viele Konzerne und Einzelunternehmer vor dem Tag des Inkrafttretens der DSGVO fürchteten, entwickelte sich in vielen sozialen Kanälen eine Art von belanglosem Widerstand. Die meisten Personen gaben sich in den Kommentarsektionen auf Facebook, LinkedIn und XING zuversichtlich, andere wollten „mal abwarten“. Welche Entwicklungen es seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung gibt, fassen wir nachstehend kurz zusammen.

Bisherige Auswirkungen der DSGVO

Jene Personen, die enorme Konsequenzen gleich am ersten Tag nach dem Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung vermutet haben, können zunächst einmal aufatmen. Fakt ist, dass sich die Mühle erst beginnt zu drehen. Auch die exakten Spielregeln dieser DSGVO werden im Zuge diverser Gerichtsentscheide näher konkretisiert werden. Denn viele Experten sind sich einig: Das befolgen von 100% aller DSGVO-Vorgaben, also absoluter Compliance und gleichzeitig keine Einschränkungen hinnehmen zu müssen, ist nicht möglich. Damit sahen sich in den vergangenen Monaten viele Unternehmen konfrontiert. Obwohl wir als Portal für SEO und Web-Technologien Datenschutz gutheißen, ist es klar, dass es für jene, die nichts böses im Sinn hatten von nun an deutlich schwieriger wird, ihren Aufgaben nachzukommen.

Die DSGVO trifft Google und Facebook

Zu erwarten war, dass es einige Großkonzerne als erstes treffen wird. Viele Expertenstimmen waren im Vorfeld der Meinung, dass die DSGVO Facebook, Microsoft, Samsung, Google und weitere Technologiegiganten treffen wird. So kam es zum Teil auch. Bereits an Tag eins der europäischen Datenschutzgrundverordnung sahen sich Google und Facebook mit angekündigten Gerichtsverfahren konfrontiert. TheVerge berichtete diesbezüglich von Anklagen, in denen es um insgesamt 8,8 Milliarden US-Dollar geht. Die Begründung dafür ist basierend auf den aktuellen medialen Berichterstattungen naheliegend. Es geht um die Weitergabe von personenbezogenen Daten. Eingereicht wurden diese Klagen vom österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems und der Non-Profit-Organisation noyb, die von Schrems gegründet wurde. Google und Facebook haben natürlich im Vorfeld intensive Umstrukturierungen angekündigt und augenscheinlich Datenschutzerklärungen angepasst, um der DSGVO zu entsprechen. Wie compliant sich die beiden Technologiekonzerne nun aber tatsächlich verhalten, werden die Gerichte klären müssen.

Facebook sah sich bereits seit mehreren Monaten mit unterschiedlichen potentiellen Datenschutzvergehen konfrontiert und gestand dabei auch mehrere Fehler ein. Es ist daher wenig überraschend, dass die DSGVO Facebook nun zum Verhängnis werden könnte. Zweifelsohne werden auch weitere Großkonzerne in dieser ersten Phase mit Dateschutzdelikten konfrontiert werden, um diese gerichtlich klären zu lassen.

Die Angst vor hohen Strafen

Während sich viele Benutzer über ein höheres Ausmaß an Privatsphäre freuen, sind Google und Facebook bereits im Visier vieler Datenschutzaktivisten und folglich auch den Gerichten. Doch muss nun jeder Betreiber einer Website mit ebenso hohen Strafen rechnen? Die Antwort ist ein sehr eindeutiges nein. Zum einen belaufen sich die potentiellen Strafen bei DSGVO-Verstößen auf maximal 20 Milliarden US-Dollar bzw. 4% des weltweiten Jahresumsatzes. Das bedeutet aber auch, dass diese hohen Strafen nur für Großkonzerne eingeführt wurden. Kleinere Konzerne müssen im Fall von kleineren Verstößen natürlich mit geringeren Strafen rechnen. Das soll keine Relativierung der Tatsachen darstellen, jedoch ist es wichtig, keine unbegründete Panikmache zu betreiben. Wir ermuntern alle Personen Datenschutz ernst zu nehmen und den Forderungen der DSGVO nachzukommen. Auch wenn manche Experten, wie einleitend bereits erwähnt, bezweifeln, dass man vollständig compliant agieren kann, sind es vor allem die Intentionen, die den Unterschied ausmachen. Denn das nicht sachgerechte Einholen, Verarbeiten oder Weitergeben von personenbezogenen Daten unter Vorsatz ist nicht erst seit der DSGVO problematisch. Auch davor war das bereits strafbar und sollte in keinem Fall betrieben werden. Hier geht es letztlich nicht nur um rechtliche Vorgaben, sondern auch moralische Grundwerte, die besagen, dass Privatsphäre ein wichtiges Gut ist. Diese Aussage findet in Zeiten zunehmender digitaler Transformation besondere Bedeutung.

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