Wie viele Konferenzen aktuell, stand auch die Webinale Berlin von 4. bis 8. Juni 2018 stark im Fokus von DSGVO-Gesprächen. Zwar gibt es nun keine Schonfrist mehr, wie sie auf ähnlichen Konferenzen angekündigt wurde. Doch aufgrund des Inkrafttretens der Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 ist die Thematik natürlich weiterhin brandneu. Wir haben die wichtigsten Vorträge, Aussagen und Tipps der Webinale zu den Bewegungen, die rund um die DSGVO aktuell stattfinden, zusammengefasst.
Angstfaktor vorhanden
Wie in mehreren Umfragen auf der Webinale Berlin klar ersichtlich wurde, besteht weiterhin eine gewisse Besorgnis, ja sogar ein Angstfaktor, wenn es um die DSGVO geht. Aus einem Saal, der mit hunderten Personen gefüllt ist, wagte es nur eine aufzuzeigen, als danach gefragt wurde, wer sich zu 100% gegen die Datenschutzgrundverordnung gewappnet fühlt. Eine kühne Behauptung oder tatsächlich möglich? Zweifelsohne spielte bei solch öffentlichen Fragen im Plenum die Sichtbarkeit eine Rolle und sorgte womöglich dafür, dass nicht jeder seine Gedanken preisgeben mochte. Trotzdem ist damit klar, wie Unternehmer und Arbeitnehmer, die mit digitalen Medien und dem Web zu tun haben, der DSGVO gegenüberstehen. Das Unbehagen vor jederzeit möglichen Abmahnungen ist vorhanden, die Angst rund um das Thema schwindet nur langsam.
Ein richtungweisendes Facebook-Urteil
Da Facebook-Fanpages laut dem Europäischen Gerichtshof mitverantwortlich für Datenschutzverstöße sind, führte das kurzerhand dazu, dass viele große Unternehmen ihre Facebook-Fanpages deaktivierten. Denn nicht nur Facebook kann dafür belangt werden, sondern auch der verantwortliche Abteilungsleiter eines Social-Media-Teams sowie Mitarbeiter solcher Abteilungen. Dieses Urteil kam für viele äußerst überraschend. Da die Datenerhebung nicht abschaltbar ist und Facebook keinerlei Anzeichen zeigt, dafür eine Funktion zu implementieren, mussten viele Facebook-Seiten die Notbremse ziehen. Weiters hat der EuGH klargemacht, dass Datenschutzbehörden nicht nur gegen die Betreiber von Facebook-Fanpages sowie dem Mutterkonzern vorgehen können. Auch nationale Zweigstellen können unter mehreren Prämissen belangt werden, was dazu führt, dass lokales Datenschutzrecht Gültigkeit findet.
Wird die EPVO noch schärfer als die DSGVO?
Die DSGVO ist seit Monaten in aller Munde. Bei der ebenfalls bereits in einem ersten Entwurf vorliegenden EPVO bzw. EP-VO, der kommenden ePrivacy-Verordnung, ist das noch nicht der Fall. Diese würde noch deutlich strengere Eingriffe in die Art und Weise des Online-Erlebnisses wie wir es kennen bedeuten, würde es so umgesetzt werden, wie es aktuell vorliegt. Man möchte hier aber erst noch weitere Entwicklungen und Reaktionen der DSGVO abwarten, um die EPVO erneut zu überarbeiten. Der Plan ist, dass diese im Jahr 2019 aktiv wird. Die EPVO würde dem derzeitigen Entwurf zufolge dafür sorgen, dass ein Benutzer jedes Mal zwingend zustimmen muss, wenn Daten von ihm in irgendeiner Weise verarbeitet werden. Die Intention hinter diesem Vorschlag mag gut klingen. Praktikabel ist das aber nicht, wenn beispielsweise 3 Klicks auf „OK“ notwendig sind, nur damit die Website endlich vollständig geladen werden kann, weil die Werbeanzeige eine personalisierte ist und somit auf Benutzerdaten zurückgreift. Auch oft umstrittene Cookies würden mit der aktuellen Fassung der EPVO ein schnelles Ende finden, was wiederum Re-Targeting Kampagnen, Affiliate-Marketing und viele weitere Online-Marketingbereiche stark einschränken würde. Experten warnen bereits jetzt vor einem Internet, das zunehmen kostenpflichtig wird, sollte die EPVO auf diese Weise umgesetzt werden.
Schwarzmalende Werbebranche und Online-Marketer?
Die Zeichen stehen derzeit nicht allzu gut für die Werbebranche, für Personen im Online-Marketing sowie für unzählige Webentwickler. Wichtig ist es allerdings, sich nun in öffentlichen Foren zu beteiligen, mit Arbeitskollegen auszutauschen und laufend zu informieren, um dabei zu helfen, klarzumachen, warum eine große Branche Probleme mit der DSGVO sowie der künftigen EPVO hat. Das hat vor allem die Webinale in Berlin gut vorgemacht – solche Diskussionen sind es, auf die es ankommt und die weitere Ideen anstoßen können. Doch nicht nur das Aufzeigen von Problemen im öffentlichen Raum, sondern das Präsentieren von Lösungen sowie das Bedenken der Datenschutzsicht sind ebenso wichtig.