Österreichische Regierung dämpft die DSGVO

Viele Unternehmen innerhalb der EU haben sich ausgiebig auf die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung vorbereitet. Das bedeutete in einigen Fällen grobe Umstruktierungsmaßnahmen, hohe Kosten und viel Aufwand. Die Regierung der Alpenrepublik Österreich hat nun rund einen Monat bevor die DSGVO aktiv geltend wird für eine deutliche Aufweichung der kommenden Regelung gesorgt. In Deutschland sowie der restlichen EU ist derzeit nicht mit ähnlichen Entkräftungen zu rechnen.

Dem Datenschutzgesetz „die Zähne ziehen“

Vielerorts wurde bereits befürchtet, dass die kommenden Regelungen für hohe Geldstrafen sorgen können. Aus diesem Grund wurde aktiv daran gearbeitet, um gesetzenkonform zu agieren. Mit der Entscheidung, die die österreichische Regierung nun beschlossen hat, werden dem Datenschutzgesetz jedoch laut Heise.de „die Zähne gezogen“. Am 20. April 2018 entschied der Nationalrat auf Antrag der beiden Regierungsparteien ÖVP (Österreichische Volkspartei) und FPÖ (Freiheitliche Partei Österreichs), dass Datenschutzvergehen nicht unmittelbar bestraft werden. Besonders bei Erstvergehen sollen nur behördliche Verwarnungen ausgesprochen werden.

Zusätzlich sorgt diese Entkräftung für besonderen Schutz der Regierung sowie damit verbundene Behörden. Denn gegen Behörden können grundsätzlich keine Geldstrafen verhängt werden. Auch nicht nach mehrmaligen Verwarnungen. Das sorgt bei Datenschützern für Aufregung. Max Schrems, der mit seinem Verfahren gegen Facebook bereits international Aufmerksamkeit erlangte, sieht das Vorgehen der Regierung äußerst kritisch. Denn dadurch, dass vom österreichischen Gesetz auch Sammelklagen von NGOs unmöglich gemacht wurden, sind die rechtlichen Mittel bei Datenschutzvergehen von Unternehmen stark beschränkt.

DSGVO Österreich: Das Land der vielen Ausnahmen

Wie die österreichische Tageszeitung „Die Presse“ berichtet, gibt es viele weitere Ausnahmen, die mit dem österreichischen Gesetz in Kraft treten. Konkret berichtet „Die Presse“ davon, dass die eigentlich strengeren Regelungen der DSGVO nicht für Polizei, Medien und Forschungseinrichtungen gelten. Den österreichischen Regierungsparteien nach, ist dieses Vorgehen mit der europäischen Vorgabe der DSGVO im Einklang.

Webentwickler, SEO-Agenturen und Onlinemarketer haben es mit diesen Ausnahmeregelungen in Österreich deutlich einfacher, als in der restlichen EU. Dass Datenschutz trotzdem ernst genommen werden muss, steht außer Frage. Ob es zu weiteren Änderungen oder nachträglichen Verhärfungen dieser Entkräftung kommt, ist ungewiss. Es empfiehlt sich daher, sich an die Regelungen der DSGVO zu halten. Dadurch kann Datenschutzproblemen vorgebeugt und zukunftssicher agiert werden.

2 Kommentare

  1. grünweiß 28. April 2018 Antwort
  2. Arno 30. April 2018 Antwort

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