Trotz ePrivacy-Verordnung online Geld verdienen?

Die Datenschutz-Grundverordnung ist noch nicht einmal einen Monat lang in Kraft und schon gehen die Diskussionen in die nächste Runde. Die bald kommende ePrivacy-Verordnung sorgt für Aufregung. Kritiker sehen darin den Untergang von vielen kostenfreien oder durch Werbung finanzierten Diensten. Weiters prophezeien manche dauerhafte Veränderungen, die dazu führen, dass das Internet nie wieder so sein wird, wie wir es kennen. Was die ePrivacy-Verordnung eigentlich ist und womit wirklich zu rechnen ist, erörtern wir in diesem Artikel.

Was ist die ePrivacy-Verordnung?

Oftmals wurde an der bestehenden Fassung der DSGVO kritisiert, dass viele Details fehlen. Konkretisierungen lassen Punkte offen, die schwer abgeschätzt werden können. Das schürt wiederum Ängste bei Selbstständigen und Unternehmern, die die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung einhalten möchten. Grundsätzlich zielt die DSGVO auf jede Form von Datenschutz ab. Damit ist zwar der Online-Bereich stark betroffen, jedoch nicht nur. Die EPVO hingegen zielt ausschließlich auf Online-Vorhaben ab.

In dieser ePrivacy-Verordnung soll geregelt werden, welche Rechte und Gesetze rund um den Datenschutz im Internet gelten sollen. Solche Regelungen sind aus Sicht von Datenschützern grundsätzlich zu begrüßen. Kritisiert werden allerdings die strengen Regelungen, die im ersten Entwurf der EPVO vorliegen. Aktuell würde das beispielsweise bedeuten, dass für jede Verwendung von personenbezogenen Daten aktiv nachgefragt werden muss. Das bedeutet, dass ein Benutzer nicht nur beim Besuchen einer Website mehrere Häkchen setzen oder vielfach „OK“ klicken müsste. Auch beim Weitersurfen und beim erneuten Verwenden diverser Daten müsste erneut nachgefragt werden. Das würde die Art und Weise, wie Benutzer es gewohnt sind, mit Websites umzugehen, gravierend ändern. Oder alternativ würde es dafür sorgen, dass keine Cookies oder ähnliches mehr gesetzt werden können. Das wiederum könnte den Untergang für Werbetreibende, Affiliate-Marketer oder ganze Werbeagenturen bedeuten.

Noch ist die EPVO aber nicht beschlossen. Intensive Beratungsiterationen mit Regierungen und Vertretern aus der EU sind vorgesehen. Es ist außerdem davon auszugehen, dass aus den Entwicklungen rund um die DSGVO gelernt wird. Fakt ist: Die EPVO wird beschlossen werden. Die offene Frage lautet dabei noch wie bzw. in welchem Ausmaß.

Kann man mit aktiver EPVO online noch Geld verdienen?

Die Existenzfrage vieler Werbeagenturen, Webentwickler und Onlinemarketer hat mit der laufend lauter werdenden Berichterstattung zur EPVO ihren Lauf genommen. Wir geben im Anschluss unsere Einschätzung zu einzelnen Branchen und Subkategorien. Jedoch ist dabei festzuhalten, dass wir einerseits kein Team von Juristen sind. Andererseits wird es zweifelsohne noch Änderungen am aktuellen Entwurf der ePrivacy-Verordnung geben. Diese Einschätzungen sind also lediglich unsere Sicht auf den aktuellen Stand der Dinge.

Finanzierung durch EPVO-Einschätzung
Werbeeinnahmen Es dürfen nach der aktuellen Fassung der EPVO keine Daten zum Werbekunden übertragen werden. Das kann für viele Werbemethoden problematisch werden. Sofern man klassische Werbebanner aber selbst hostet, dürfte es keine Probleme geben. Benutzer von Google AdSense, Media.net, PropellerAds und ähnlichen Anbietern werden über alternative Modelle nachdenken müssen. Womöglich implementieren diese Anbieter auch Werbemethoden, die der EPVO entsprechen.
Affiliate-Marketing Die Einbindung von Affiliate-Bannern über externe Affiliate-Netzwerke stellt ähnlich wie bei Werbung ein Problem dar. Wie es mit dem Setzen von Cookies aussieht, was bei Affiliate-Kampagnen üblich ist, ist noch offen.
Backlinks verkaufen/vermieten Die Methode des Backlink kaufens ist in den Kreisen von Online-Marketern und SEOs verpönt. Abgesehen davon gibt es damit aber keine Probleme, zumal mit der Methode in keiner Weise Daten ausgetauscht werden.
Online-Shops Der Verkauf von Waren über ein eCommerce-System oder einen Web-Shop stellt kein Problem dar. Vielmehr sind in diesem Fall die Bestimmungen der DSGVO einzuhalten. Natürlich wird die EPVO auch dafür einige Klauseln vorgesehen haben. Existenzbedrohlich sollte sie jedoch für Betreiber von Online-Shops nicht sein.
Bezahlte Website/Paywall Für bezahlte Dienste oder Paywalls, die oft bei Online-Medien zum Einsatz kommen, ist es unabdingbar, Benutzerkonten zu besitzen. Schließlich gibt es kaum eine andere Möglichkeit zu verifizieren, ob ein Benutzer die Website besuchen darf. Im Zuge dessen muss einerseits die DSGVO eingehalten werden. Andererseits wird es auch Regelungen seitens der EPVO hageln. Grundsätzlich wird das Betreiben einer bezahlten Website oder bezahlter Dienste weiterhin möglich sein. Die Bestimmungen dafür könnten allerdings zusätzlich verschärft werden.

Gibt es einen EPVO Zeitplan?

Derzeit heißt es, dass die EPVO nicht vor 2019 in Kraft treten soll. Unter Umständen kann es zu weiteren Verzögerungen kommen. Einen detaillierten Zeitplan gibt es jedoch nicht. Schließlich gab es auch bei der DSGVO starke Verzögerungen. Ähnlich wie diese ist auch die EPVO bereits lange in den Hinterköpfen vieler EU-Politiker. Für konkretere Details zu den einzelnen Geschäftsmodellen gilt es aktuell noch etwas abzuwarten. Wir empfehlen ausdrücklich keinen Schnellschuss zu betreiben und Websites sowie Online-Dienste an den Entwurf der EPVO anzupassen. Das könnte sich als fataler Fehler erweisen. Erst wenn weitere Informationen bekannt sind und die Grundlagen fixiert werden, wird es an der Zeit sein, die Vorgaben rechtskonform umzusetzen.

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