Werbeblocker laut Bundesgerichtshof zulässig

Der jahrelange Rechtsstreit zwischen Eyeo, dem Entwickler und Betreiber des Werbeblockers Adblock Plus, und dem Axel Springer Verlag hat ein wegweisendes Urteil ergeben. Demnach sind Werbeblocker laut dem deutschen Bundesgerichtshof zulässig. Dazu lautet die Anmerkung seitens Axel Springer, dass eine Verfassungsbeschwerde eingereicht werden soll. Vorerst findet dieser Rechtsstreit aber mit der Entscheidung des Höchstgerichts ein Ende.

Gesetzeskonforme Geschäftspraxis

Die Meinungsverschiedenheit zwischen den beiden Parteien Eyeo und dem Axel Springer Verlag findet mit einem aktuellen Entscheid des Bundesgerichtshofs ein vorläufiges Ende. Konkret hat der BGH entschieden, dass Eyeo mit seinem Werbeblocker Adblock Plus gegen keine bestehenden Gesetze verstößt. Auch unlauter Wettbewerb wurden ausgeschlossen. Demnach handelt es sich beim Entwickeln von solchen Adblockern um eine legale Geschäftspraxis. Der Einsatz liegt dabei im Ermessen des Benutzers. Wie Golem.de berichtete, will Axel Springer aufgrund einer Einschränkung der Pressefreiheit eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Das wurde vom Anwalt des Verlags rasch nach Verkündung des Urteils verkündet.

Da Eyeo mit so genannten Whitelisting-Methoden arbeitet, stand das Unternehmen in der Kritik. Dabei wird vom Konzern als akzeptabel erachtete Werbung freigeschaltet und trotz des aktivierten Werbeblockers angezeigt. Auf diese Weise erzielt Eyeo mit Adblock Plus Einkünfte. Der Bundesgerichtshof sieht darin aber keine aggressive Geschäftspraxis, da es an der unzulässigen Beeinflussung von Marktteilnehmern fehlt.

Zulässigkeit von Werbeblockern gilt als bestätigt

Die Entwicklung, der Vertrieb sowie der Einsatz von Werbeblockern wie Adblock Plus gilt mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs als bestätigt. Auch das Oberlandesgericht Hamburg hat das in einem anderen Fall ähnlich gesehen und bezahltes Whitelisting als legal bezeichnet. Was den Einsatz solcher Werbeblocker betrifft, soll die Entscheidung laut den Gerichten beim Benutzer liegen. Dieser hat damit die Gewalt über das Zulassen diverser Werbungen und Anzeigen.

Für Werbeagenturen, die einen beachtlichen Teil ihrer Einkünfte mit Werbeanzeigen verdienen, kann es nach diesem Entscheid wichtig sein, nicht alles auf eine Karte zu setzen. Sollten Werbeblocker immer häufiger eingesetzt werden, kann das Ausliefern von Bannern und Display-Anzeigen problematisch werden, sofern man dafür nicht neue Wege in Betracht zieht. Zweifelsohne ist ein Webauftritt für Benutzer angenehmer, wenn dieser ohne Werbung ausgeliefert wird. Ein vernünftiger Kompromiss gilt daher als Erfolgsrezept für viele Agenturen. Aus Sicht der SEO-Werte ist klar, dass eine Website ohne Werbung schneller lädt und somit besser ranken kann. Google hat bereits vor einiger Zeit bestätigt, dass Websites mit störender oder für den Benutzer überfordernder Werbung bestraft werden.

Kommentare

  1. Samweiss 25. April 2018 Antwort

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