Amazon-Preiserhöhung: Prime-Rückerstattung für Kunden ab 2017

In Österreich drehen sich die Räder nicht zugunsten von Amazon. Mithilfe einer Verbandsklage der österreichischen Arbeiterkammer gegen den Online-Händler, wurde es für alle Prime-Kunden ab 2017 ermöglicht, die seither bezahlten Preiserhöhungen zurückzufordern. Das liegt daran, dass Amazon mit rechtswidrigen Geschäftsklauseln und -praktiken agiert hat. Es wurde daher von der österreichischen Arbeiterkammer eine Einigung mit Amazon erzielt. Diese gilt für alle Amazon-Prime-Kunden ab Februar 2017. Auch Amazon-Kunden die den Prime-Preiserhöhungen in den Folgejahren ausgesetzt waren, können um Rückerstattung bitten.

Weiters umfasst diese Einigung nicht nur die erhöhten Preise seit Februar 2017 sondern auch wenn für Zahlung auf Rechnung extra Gebühren anfielen. Außerdem werden in diesem Zeitraum verfallene Gutscheine ebenfalls wieder gültig. Ein voller Erfolg für die Arbeiterkammer Österreich sowie die Prime-Kunden aus dem Alpenland.

Wie kann man die Amazon-Rückerstattung beantragen?

Jeder, der auf Amazon.at ab Februar 2017 und somit auch im Folgejahr 2018 einen Amazon-Prime-Account hatte – egal ob jenen um 69€ oder einen Studentenaccount für 34€ – kann bis 30. Juni 2019 diese Prime-Rückerstattung anfordern.

Dazu muss man zunächst die Website Amazon.at im Browser aufrufen und sich einloggen.

Danach einfach den nachstehenden Schritten folgen:

  • „Kundenservice“ aufrufen oder einfach in das Produktsuchfeld selbiges Wort eintippen und dort ganz oben „Kontaktieren Sie uns“ auswählen
  • Als Unterkategorie in „Schritt 2“ einfach das Thema „Prime und sonstiges“ auswählen
  • Wenn die Frage nach „weiteren Informationen zu Ihrem Anliegen“ kommt, als Thema „Amazon Prime“ auswählen
  • Da es hier um die von der österreichischen Arbeiterkammer erfochtenen Regelung geht, ist bei „Grenzen Sie Ihr Anliegen ein“ das Dropdown-Feld „AK Vergleich“ zu wählen
  • Danach das Feld „E-Mail“ auswählen und im Textfeld unmittelbar klarstellen, dass eine Amazon-Prime-Rückerstattung erfolgen soll. Die von uns empfohlene Formulierung lautet: „Ich bitte um Erstattung der Prime-Preiserhöhung für die Jahre 2017 und 2018“
  • Da der Amazon-Support in der Regel äußerst schnell reagiert, sollte binnen weniger Minuten eine Antwortmail kommen. Es kann auch sein, dass eine automatisierte Mail eintrifft, da das Thema für Amazon aktuell ein sehr bedeutendes ist.
  • Auf diese Mail muss man unbedingt antworten, um klarzustellen, auf welche Art und Weise das Geld rückerstattet werden soll. Das geht entweder in Form eines Aktionsgutscheins, in Bar und in manchen Fällen auch per Überweisung. Außerdem wird gefragt, ob man weiterhin Amazon-Prime-Mitglied bleiben möchte. Hier kann man in aller Kürze mit den angegebenen Ziffern und Buchstaben (1 und 2 bzw. A und B) antworten oder in einem knappen Satz seinen Wunsch äußern.
Diese Kategorie ist für Nicht-Prime-Kunden gar nicht sichtbar.

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Nach diesem Prozedere sollte eine Bestätigungsmail von Amazon eintreffen. Das Geld sollte binnen weniger Werktage rückerstattet werden. Für letztere Aussage haben wir aktuell noch keine Bestätigung aus erster Hand, jedoch berichten mehrere österreichische Blogger, dass sie schon nach kurzem Amazon-Gutscheine erhalten haben.

Prime-Rückerstattung in wenigen Schritten

Obwohl Amazon laut der Arbeiterkammer und der damit einhergehenden erzielten Einigung rechtswidrig agiert wurde, nicht erlaubte Geschäftspraxen angewandt wurden und unrechtmäßige Preiserhöhungen stattgefunden haben, ist der Kundenservice und die Hilfe, die man vom Online-Shop erwarten kann, wie immer grandios.

Die Amazon-Rückerstattung lässt sich daher in diesen wenigen beschriebenen Schritten anfordern. Sollte diese wider erwarten nicht binnen 14 Tagen bei Euch ankommen, raten wir dazu, den Konsumentenschutz einzuschalten. Ob eine ähnliche Regelung auch für Deutschland oder die Schweiz kommen wird, ist derzeit offen. In Deutschland gibt es bereits Bemühungen dahingehend. Aus der Schweiz und weiteren deutschsprachigen Gebieten sind uns aktuell keine Berichte bekannt, die dafür sprechen.

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